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Selbstständige als Mieter prüfen: Warum Standardkriterien hier nicht funktionieren

30. Sept.
2 Min. Lesezeit

Selbstständige und Freiberufler werden auf dem Mietmarkt systematisch benachteiligt — nicht weil sie schlechtere Mieter wären, sondern weil das Standard-Prüfraster auf sie nicht passt. Es gibt keinen Gehaltszettel, keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, keine drei gleichen Monatseingänge. Viele Vermieter lesen das als Risiko und sortieren aus.

Statistisch ist das ein Fehler. Entscheidend für die Mietzahlungsfähigkeit ist nicht die Vertragsform, sondern die Stabilität und Höhe der tatsächlichen Einkünfte über einen längeren Zeitraum.


Welche Nachweise bei Selbstständigen aussagekräftig sind

  • Kontoauszüge der letzten sechs bis zwölf Monate — der belastbarste Einzelnachweis

  • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres, idealerweise der letzten zwei Jahre

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

  • Bei Neugründung: bestehende Auftrags- oder Rahmenverträge mit Laufzeit

  • Nachweis über Rücklagen oder liquide Reserven


Die drei Kennzahlen, die wirklich zählen

Erstens: das durchschnittliche Nettoeinkommen über sechs bis zwölf Monate. Ein einzelner starker oder schwacher Monat sagt nichts aus. Der Durchschnitt über einen längeren Zeitraum ist die belastbare Basis für die Leistbarkeitsrechnung.

Zweitens: die Schwankungsbreite. Ein Freiberufler mit Einkünften zwischen 3.200 und 3.800 Euro ist planbarer als einer, der zwischen 800 und 9.000 Euro schwankt — selbst wenn beide denselben Durchschnitt erreichen.

Drittens: die Auftraggeberstruktur. Wer den Großteil seines Umsatzes mit einem einzigen Kunden erzielt, trägt ein Klumpenrisiko. Drei bis fünf regelmäßige Auftraggeber sind deutlich stabiler.


Wie die Leistbarkeit berechnet wird

Die übliche Faustregel — Miete maximal ein Drittel des Nettoeinkommens — gilt auch für Selbstständige, sollte hier aber auf den Zwölfmonatsdurchschnitt und nicht auf den letzten Monat angewendet werden. Sinnvoll ist ein zusätzlicher Sicherheitsaufschlag: Wer schwankende Einkünfte hat, sollte etwas mehr Puffer aufweisen als ein Angestellter mit identischem Durchschnitt.


Häufige Fragen

Wie viele Monate Kontoauszüge darf ich verlangen? Sechs bis zwölf Monate sind marktüblich und verhältnismäßig. Wichtig ist, dass nur die für die Leistbarkeitsbeurteilung relevanten Informationen verarbeitet werden — nicht das vollständige Ausgabeverhalten.

Was, wenn die Selbstständigkeit erst kurz besteht? Dann treten Auftragslage, Rücklagen und gegebenenfalls eine Bürgschaft an die Stelle der Historie. Eine pauschale Ablehnung ist weder fair noch notwendig.

Ist eine Ablehnung wegen Selbstständigkeit zulässig? Eine Ablehnung muss auf einer sachlichen Leistbarkeitsbeurteilung beruhen, nicht auf der Erwerbsform als solcher.


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